Freunde des Mauerparks e.V.

Politische und rechtliche Rahmenbedingungen

Viele Gründe sprechen gegen den Bebauungsplan 1-64a VE

Städtebaulicher Vertrag

  • Bedenkliches Tauschgeschäft: Baurecht gegen Parkfläche im Süden
  • Schon feststehende und weitere mögliche Belastungen für das Land / die Steuerzahler
  • Städtebaulicher Vertrag grenzt Mitwirkung des Bezirksparlaments ein
  • Der städtebauliche Vertrag legt eine Beschlussbildung der BVV Mitte über den Bebauungsplan vorab fest. Er verhindert eine unabhängige Meinungsbildung der Bezirksabgeordneten
  • Der städtebauliche Vertrag hebelt die Beschlusslage der BVV Mitte vom April 2012 aus. Dort war mit breiter Mehrheit ein Kompromiss zwischen Bebauung und ausreichender verbleibender Freifläche erreicht worden
  • Der städtebauliche Vertrag und der Bebauungsplan liefern keine ausreichende städtebauliche Begründung für die Notwendigkeit einer Vollbebauung an dieser Stelle

 

Planungs- und baurechtliche Aspekte

  • Konflikt mit bestehendem Flächennutzungsplan
  • Offene Frage: liegt die Zuwegung von der Gleimstraße noch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes?
  • Ausweisung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nördlich des Gleimtunnels schränkt Berücksichtigung städtebaulicher Belange im Gesamtplanungsgebiet Mauerpark von Bernauer Straße bis Gesundbrunnen ein

 

Bürgerbeteiligung

  • Nur mindestnotwendige formelle Beteiligung wird Anspruch kontinuierlicher Bürgerbeteiligung nicht gerecht
  •  „Übergehen“ der Planungsvorstellungen der Bürgerwerkstatt
  • Die bereits 2010 durchgeführte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit ihren über 2500 begründeten Einwendungen gegen den damaligen Gesamtbebauungsplan findet keinen Eingang in die weitere Planung. Dies liegt auch an der Teilung in zwei Bebauungspläne Süd und Nord, im Norden als vorhabenbezogener Bebauungsplan
  • Die Aushandlung des städtebaulichen Vertrages zwischen Investor, Senat und Bezirk erfolgte ohne jegliche Information der Öffentlichkeit.

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