Im Mauerpark ist das Grillen auf den ausgewiesenen Flächen (siehe Karte) ganzjährig in der Zeit von 12:00 – 20:00 Uhr – von Juni bis August bis 21:00 Uhr – gestattet.
- Bitte halten Sie ausreichend Abstand zu Bäumen und Sträuchern.
- Unter Baumkronen darf nicht gegrillt werden (Funkenflug).
- Zum Schutz der Grünfläche darf der Grill nicht auf dem Boden oder in dessen Nähe betrieben werden (Standgrill).
- Das Grillen ist nur mit Grill- bzw. Holzkohle zulässig, nicht zulässig sind Gasgrills.
- Abgebrannte Grillkohle ist in den dafür aufgestellten Aschecontainern zu entsorgen.
- Das Entzünden und Betreiben von offenen Feuerstellen (Lagerfeuer) ist nicht erlaubt.
- Das Befahren des gesamten Mauerparks mit dem PKW ist nicht erlaubt; auch nicht zum Be- und Entladen.
Nr. 02 und Nr. 04 auf dem Plan wurden vertauscht
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Stand: 26. Juni 2020