Freunde des Mauerparks e.V.

Geschichte

Viele Gründe sprechen gegen den Bebauungsplan 1-64a VE

Mauerstreifen

  • Spuren der Bahn-, Grenz- und Mauergeschichte werden verwischt
  • Gefährdung der Fortführung des Mauerstreifen-Gedenk-Konzeptes
  • Durch geplante massive Bebauung im Nordbereich wird die Chance vertan, die historischen Spuren der Trennung von „Ost“ und „West“ visualisierbar zu machen
  • Der Mauerpark, auf dem ehemaligen Grenzstreifen gelegen, ist ein herausragender Teil des Mauergrünzugs in Berlin, der den Verlauf des Todesstreifens markiert und ein einzigartiges Symbol für die Wiedervereinigung des geteilten Deutschland darstellt und für die Nachwelt zugänglich bleiben soll

 

Gleimtunnel

  • Der Gleimtunnel steht unter Denkmalschutz und darf nicht verändert werden
  • Wegen stadtweiter Bedeutung des Baudenkmals haben Eingriffe wie die geplante Tieferlegung der Straße unter dem Tunnel zu unterbleiben. In keinem Fall sind sie ohne Zustimmung der Oberen Denkmalbehörde möglich
  • Der Gleimtunnel als einmaliges Zeugnis technischer Baukunst wird durch den direkt anschließenden Neubau und die enge Zufahrt in seiner Substanz gefährdet

 

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