Freunde des Mauerparks e.V.

Die umstrittene Entscheidung der BVV-Mitte

von | 17.09.2012 | Allgemein, Bürgerwerkstatt, Planung, Politik

Warum ist die Sitzung der BVV Mitte zur Entscheidung für die Aufstellung eines Bebaungsplanes „Mauerpark“ so wichtig und umstritten?

Der ausschlaggebende Grund und Anlaß für diesen notwendigen Bebauungsplan (auch notwendig wenn es um Festlegung von „Grünanlagen“ geht) ist die Fertigstellung des Mauerparks auf der seit 1992 dafür vorgesehenen Fläche im Bezirk Mitte. Das dieser Bebauungsplan auch Bauflächen ausweisen muß ist dem Umstand geschuldet, das der Eigentümer, die CA Immo AG, keine Teilflächen der insgesamt ca. 12 ha an das Land Berlin verkaufen wollte, selbst wenn das Land eine ordentliche Summe (ca. 5-6 Millionen Euro für die benötigte Teilfläche) in die Hand genommen hätte. Die Ca Immo verlangte immer die Koppelung „Grundstücksabtretung gegen Baurecht”.

Vor 13 Jahren, als die Fläche noch der Vivico gehörte, die bis 2008 hundertprozentige Tochterfirma des Bundes war gab es von Seiten des Senats kein Interesse mehr an einer Park-Fertigstellung. Der Bezirk Mitte stellte ca. 2001 einen Bereichsentwicklungsplan auf, der auf dieser Fläche überwiegend Wohnbebauung möglich machen sollte. Die Park-Fertigstellung hatte für den damaligen Bezirk Wedding ebenfalls keine Bedeutung. 2005 gab es dann einen ersten Bebauungsplan mit einem sehr hohen Anteil an Wohnbebauung und nur 2 ha Park-Fertigstellungsfläche. Dagegen wehrte sich erfolgreich auf politischer Ebene die Anwohnerschaft der umliegenden Stadtteile. Bis in das Jahr 2008 hinein stand von Seiten des Eigentümers Vivico, des Bezirks Mitte und der Senatsverwaltung immer die Herstellung eines Baugebietes im Vordergrund verbunden mit einem kleinen grünen Anteil zur Fertigstellung des Mauerparks.

Wichtig zum Verständnis der Bedeutung des Aufstellungsbeschlusses ist es, dass es nun endlich darum geht, den Mauerpark auf seiner vollen Größe von 13 ha herzustellen plus zwei Hektar für Marktnutzung. Die Herstellung von Baumasse ist auf eine verhältnismäßig kleine Fläche geschrumpft.

Der Diskussionsprozess und die Einflußnahme der aktiven Initiativen auf die politischen Entscheidungsträger im Lauf der letzen 3 Jahre und der damit auch von den Eigentümern nicht mehr abzulehnende Plan war dafür der Schlüssel. Nicht erreicht werden konnte auf diesem Wege der Kauf und die Umwandlung der gesamten 12 ha Gewerbefläche in Parkfläche wie es von Seiten einiger Initiativen gefordert wurde. Vor fünf Jahren hätte das Thema des Wohnungsbaus noch keine Partei hinter dem Ofen hervorgelockt. Heute wird es fast als parteipolitischer Fehler verteidigt, wenn man nicht für planungsrechtliche Schaffung von Bauland eintritt. Für den Ausgleich der Interessen von Bauland und Freiraum dient also der Mauerpark-Bebauungsplan.

Im Wesentlichen ging es bei der BVV-Sitzung am 13.09. darum, dass die gewählten Vertreter der Bezirksverordneten-Versammlung Mitte die Nutzungsänderung für eine, in privater Eigentümerschaft befindlichen Fläche billigen sollten. Diese Nutzungsänderung weg vom Status der Gewerbefläche hin zur Aufteilung in 5 Hektar öffentliche Grünfläche, 2 ha parkverträgliche Gewerbefläche für Markt-und Gastronomienutzung sowie ca. 4,5 ha Wohnbauland wird in Form einer Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich gemacht. Eine Mehrheit zum Beschluß des im Jahr 2013 vorliegenden Bebauungsplans ist notwendig, damit er Anfang 2014 rechtskräftig werden kann. Daher war das Signal des Abstimmungsergebnisses mit 24 zu 19 Stimmen für die Fortführung des Verfahrens wichtig. Das Bezirksamt hätte nicht auf eigenen Faust den Bebauungsplan weiter ausarbeiten können und wollen, wenn es keine Aussicht auf spätere politische Bestätigung bekäme.

Jedoch ist es nach Meinung vieler Beteiligter Initiativen und politischer Kräfte fragwürdig, die Festlegung des Volumens der möglichen Bebauung durch das mit dem Eigentümer verabredete Vertragswerk vor der zweiten öffentlichen Auslegung des detaillierten Bebauungsplans zu treffen. So hat die Mehrheit der BVV einer Planausarbeitung zugestimmt, die noch nicht auf rechtskräftige Umsetzungsmöglichkeit geprüft werden konnte.

Da die Vertragsverhandlungen zur Erlangung der 5 ha Mauerpark-Fertigstellungsfläche zwischen der Senatsverwaltung und dem Eigentümer stattfinden, muß in nächster Zeit der Haushaltsausschuß des Abgeordnetenhauses das Vertragswerk genehmigen. Das Land Berlin muß nämlich Kosten für Ausgleichszahlungen, Sanierung des Gleimtunnels, teilweise für Erschließung und eventuelle Freimachung der zukünftigen Parkfläche einplanen und geht somit Verpflichtungen ein, die den Haushalt belasten werden. Zudem ist im Vertragswerk eine Zusicherung und Übertragung der zusätzlichen Mauerparkfläche von 5 ha erst im Frühjahr 2014 zugesichert, wenn das Baurecht gültig wird. Die Änderung diese Passus im Vertrag muß noch politisch erkämpft werden.

Währenddessen arbeitet das Bezirksamt an der Vorlage des Bebauungsplans, der wahrscheinlich Anfang 2013, nach Ankündigung in der Presse für einen Monat ausgelegt wird. Dort werden dann alle interessierten Anwohnerinnen und Anwohner, Initiativen und Vereine Einsicht nehmen und bestimmt Einsprüche oder Änderungsvorschläge einreichen.

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