Freunde des Mauerparks e.V.

Temporäres Grillverbot im Mauerpark

von | 27.04.2010 | Allgemein

Im Mauerpark ist das Grillen in der Walpurgisnacht in diesem Jahr verboten. Das temporäre Verbot gilt von Freitag (30. April) bis zum Samstag (1. Mai) 12.00 Uhr.

Nur ein von den Bürgerinitiativen betreutes Feuer im Bereich des Basketballplatzes wurde von den Ordnungskräften zugelassen. Spontane Feuerstellen sind im Mauerpark generell verboten und werden sofort durch Polizei und Feuerwehr gelöscht.

Loading...